Richter und Verwandschaft
Kann ein Richter in Deutschland in einem Prozess einen Blutsverwandten von ihm verurteilen oder ist das rechtlich nicht möglich?
Antworten (7)
Da entweder der Staatsanwalt oder der Rechtsanwalt einen Befangenheitsantrag stellen wird, wird sich ein Richter erst gar nicht darauf einlassen. Ich bin kein Jurist, aber ich denke, dass es für Fälle, die es nicht gibt, auch kein Gesetz benötigt wird.
Korrekte Antwort. Weil ganz sicher ein Befangenheitsantrag eingereicht wird, von wem auch immer, wird ein Richter diesen Fall erst gar nicht übernehmen.
warum sollte er ihn/sie nicht verurteilen? Ist doch Sinn und Zweck!
Anderst wäre es, wenn er ihn/sie frei spricht.
Anderst wäre es, wenn er ihn/sie frei spricht.
"Besorgnis der Befangenheit ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen. Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtungsweise die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber. Darauf, ob der Ablehnende aus seiner Sicht den Richter für befangen hält, kommt es ebenso wenig an wie darauf, ob sich der Richter selbst für befangen hält oder ob er objektiv befangen ist. Denn Ablehnungsgrund ist entgegen der ungenauen Alltagssprache nicht die Befangenheit, sondern die Besorgnis der Befangenheit. Daher enthält weder ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter noch ein Beschluss, mit dem das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wurde, notwendigerweise einen Vorwurf gegen den abgelehnten Richter (etwa des Inhalts, er habe einen Fehler gemacht)." (Wikipedia)
Auf gut Deutsch: Wenn zu erwarten ist, dass der Richter einen Verwandten verurteilt, kann dessen Anwalt einen Befangenheitsantrag stellen. Es besteht eine Beziehung zwischen den beiden, und die Familien können sich spinnefeind sein. Da sind Zweifel an der Unabhängigkeit des Richters nicht von der Hand zu weisen.
Auf gut Deutsch: Wenn zu erwarten ist, dass der Richter einen Verwandten verurteilt, kann dessen Anwalt einen Befangenheitsantrag stellen. Es besteht eine Beziehung zwischen den beiden, und die Familien können sich spinnefeind sein. Da sind Zweifel an der Unabhängigkeit des Richters nicht von der Hand zu weisen.
Exakt, wenn auch zitiert. Spätestens der Staatsanwalt wird den Richter über ein Befangenheitsverfahren ablehnen, weil er davon ausgehen muss, dass wegen des Verwandtschaftsverhältnisses kein unbeeinflusstes Urteil zustande kommt.
Und weil ein Richter das nicht gerne sieht, dass er aus einem Verfahren entfernt wird, wird er es von vorn herein ablehnen.
Und weil ein Richter das nicht gerne sieht, dass er aus einem Verfahren entfernt wird, wird er es von vorn herein ablehnen.
dann entscheidet das GEricht OHNE den Richter, um den es geht. Ich kenne das aus meiner Tätigkeit als Schöffe: Verteidiger oder Staatsanwalt sagt: "Der Schöffe könnte befangen sein" - und der andere Schöffe und der oder die Berufsrichter (es gibt bis zu drei Berufsrichter) entscheiden dann gemeinsam, ob der Schöffe wirklich befangen sein kann. Damit ist ausdrücklich KEINE Feststelliung getroffen, ob der Schöffe wirklich befangen IST. Es geht nur um die Feststellung der MÖGLICHKEIT.
Und wenn der Schöffe - oder der Berufsrichter - von sich glaubt, dass er befangen sein könnte, teilt er das vor Prozessbeginn den anderen Richtern mit, die dann entscheiden, ob ein Prozesshinderungsgrund vorliegt oder nicht.
Und wenn der Schöffe - oder der Berufsrichter - von sich glaubt, dass er befangen sein könnte, teilt er das vor Prozessbeginn den anderen Richtern mit, die dann entscheiden, ob ein Prozesshinderungsgrund vorliegt oder nicht.