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DiSa

Gearbeitet ohne Arbeitsvertrag.

Hallo

ich habe bis Ende Dezember im Drogeriemarkt gearbeitet ohne ein Arbeitsvetrag;ich habe zwar einen unterschrieben, den aber nie erhalten
Mitte Dezember war ich erkrankt und konnte auch nicht arbeiten und habe die Kündigung erhalten, obwohl mein Vetrag bis zum 31.12.2012 lief und ich eine bescheinigung vom Arzt vorliegen hatte. Die Kündigung erfolgte auch nur telefonisch.
Meine Frage ist, ob ich trotzdem noch mein Arbeistvertrag verlangen kann ?
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Antworten (4)
DiSa
Danke ersteinmal für dei Antwort.
Ich habe vergessen hinzuzufügen,dass es nur ein Aushilfsjob war, da ich noch weiterhin zur Schule (Abitur) gehe.
Aber auch als Aushilfskraft habe ich doch Anspruch auf eine Kopie meines Arbeitsvetrages, vorallem wenn ich diesen auch noch unterschrieben habe?
Nein, zum Glück arbeite ich nicht mehr dort, aber ich würde gerne mein Arbeitsvertrag sehen, um zu schauen welche Rechte und Pflichten ich da überhaupt hatte;also kann man ein Vetrag auch verlangen obwohl das Arbeitsverhältnis beendet ist ?
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k_schnupsi
...§2 Nachweisgesetz...kannste
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TschiTschi
Wieso hast Du gearbeitet, ohne einen Vertrag in Händen zu haben? Normalerweise schickt einem der Arbeitgeber einen Vertrag mit Unterschrift des AG und eine Ausfertigung, die der AN zu unterschreiben hat. Also müsstest Du einen haben. Sonst wird es schwierig, den Nachweis zu erbringen, dass Du überhaupt ein legales Beschäftigungsverhältnis hattest!
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DiSa
Ich habe doch erklärt gehabt, dass ich einen Vetrag unterschrieben habe, diesen aber nicht erhalten habe aus welchen Gründen auch immer.
Ein Nachweis brauche ich nicht wirklich, aber mich würde es einfach mal interessieren was für ein Vertrag ich überhaupt hatte.
Und darf man als Aushilfe ein Arbeitszeugnis verlangen ?
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