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Gast

Habe einen Arbeitsvertrag bekommen aber nicht unterschrieben - ist dann eine Kündigung rechtskräftig ?

Also wie oben schon beschrieben.
Habe einen Arbeitsvertrag erhalten ( systemgastronomie BK auf TZ 30 std in der Woche ) habe ihn mir durch gelesen womit ich nicht einverstanden bin! Habe diesen Vertrag auch NICHT unterschrieben!

Nun war ich heute dort habe denen persönlich mitgeteilt das Wir nicht zusammen kommen.

Da hielt mir die Schichtleiterin ein Zettel vor da wo drauf stand Kündigung.
Sie sagte ich soll diesen unterschreiben ! Da noch Probezeit bestehen würde.

Nun meine Frage ist diese Kündigung rechtskräftig?
Frage beantworten Frage Nummer 3000026826 Frage melden

Antworten (6)
wiwizilla
Solltest Du den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben, so ist kein Vertrag zustande gekommen. Somit kann es auch keine Kündigung geben.
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Skully
Anscheinend gab es keinen zustande gekommenen Vertrag und es muss daher auch nichts gekündigt werden.
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Dorfdepp
Gastfragen ... (seufz). Ich habe bisher nur vom Arbeitgeber unterschriebene Arbeitsverträge bekommen, gültig wird der Vertrag erst dann, wenn er vom Bewerber unterschrieben zurückgeschickt wird.
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Mike_Macke
Ich rate 'mal, dass man noch ein paar Angaben ergänzen müsste:
Offensichtlich wurde schon gearbeitet, da die "Schichtleiterin", also eine direkte Arbeitsvorgesetzte, kein "Personalbüro" o.ä., etwas von "Probezeit" sagte. Möglicherweise gab es daher eine mündliche (oder schriftliche?) Absprache (=Vertrag) vorab und damit, wie die Schichtleiterin sagte, tatsächlich eine Probezeit.

Eine Kündigung dieses (vorläufigen) Vertrags (nicht des nicht zustande gekommenen Arbeitsvertrags) kann daher durchaus rechtskräftig erfolgt sein; ob alle Angaben (Probezeit?) stimmen, wissen wir natürlich nicht.

Was ich nicht verstehe: Gast will sowieso nicht hin; ist es dann nicht egal, ob BK den Vertrag kündigt oder er den Folgevertrag nicht unterschreibt? Der Vertrag ist doch zumindest für die Zukunft so oder so aufgehoben?
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Dorfdepp
Es geht nichts über Fragen, bei denen man raten muss, was der Fragesteller gemeint haben könnte. Da hat die Phantasie freien Lauf.
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mantrid
Für eine Kündigung bedarf es eines rechtsgültigen Vertrages, den man kündigt. Habt Ihr einen solchen geschlossen? (Geht auch mündlich, bzw. auch dadurch, dass Du zur Arbeit gekommen bist und man Dich hat arbeiten lassen!) Wenn Ihr einen rechtgültigen Arbetitsvertrag geschlossen habt, dann gelten die in Gesetzen, Tarufverträgen usw. vorgegbenen Kündigungsfristen. Eine Probezeit gibt es nur, wenn eine solche ausdrücklich vereinbart wurde. Sorry, aber nach Deiner Schilderung habe ich eher den Eidnruck, hier haben sich Leute getroffen, die nicht wissen was sie tun.
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