Habe ich Einspruch für Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld.
Ich bin seit Februar 2021 krank geschrieben. Mein Arbeitgeber (Pharma) erhält die AU bis zum 30.06.2023 und ab dem 01.07.2023 bekomme ich Altesrente. Mein Arbeitsvertrag wird offiziell am 30.06.2023 aufgelöst.Habe ich noch Einspruch auf Urlaubsgeld, Urlaub und eventuell Weihnachtsgeld.
Antworten (3)
Das dürfte im Tarifvetrag geregelt sein. Da der Urlaubsanspruch bei Krankheit nicht erlischt, wird dir dein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlen müssen. Gilt kein Tarifvertrag, hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch, also für ein halbes Jahr, zuzüglich eventuell Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr. Urlaubsgeld wäre dann auch anteilig zu zahlen, Weihnachtsgeld aber nicht, weil du da ja in keinem Vetragsverhältnis mehr stehst.
bei den Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr kommt es darauf an, wie schnell der AG auf das Urteil aus diesem Frühjahr regiert hat.
Ansprüche aus dem Vorjahr verfalle endgültig am 31.03. des laufenden Jahres, sofern der AG darauf aufmerksam macht, dass es so ist.
Schlaue AG haben das nach dem Urteil sofort gemacht ...
Ansprüche aus dem Vorjahr verfalle endgültig am 31.03. des laufenden Jahres, sofern der AG darauf aufmerksam macht, dass es so ist.
Schlaue AG haben das nach dem Urteil sofort gemacht ...