Haben Prostituierte (Sugardaddy-Verhältnis) ein Anrecht auf ein "wohlwollendes Zeugnis" auch wenn sie ihren Arbeitsvertrag nicht erfüllen?
Antworten (2)
Hmmm, wenn man als Selbstständiger einen Auftrag - auch Kurzzeit - annimmt, muss da der Auftraggeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Zusammengefasstes, nicht verstandenes Gerichtsurteil.
Die "Prostituierte" hatte einen Arbeitsvertrag als Haushaltshilfe, mit der (nicht schriftlichen) Vereinbarung, dass die Hilfe horizontal erfolgen sollte.
Nun wurde das "Arbeitsverhältnis" wegen nicht Erbringung der Leistung gekündigt.
Nun hat das Gericht halt entschieden, die Frau habe Anspruch auf ein Zeugnis (ein wohlwollendes) für die Arbeit nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag.
Die "Prostituierte" hatte einen Arbeitsvertrag als Haushaltshilfe, mit der (nicht schriftlichen) Vereinbarung, dass die Hilfe horizontal erfolgen sollte.
Nun wurde das "Arbeitsverhältnis" wegen nicht Erbringung der Leistung gekündigt.
Nun hat das Gericht halt entschieden, die Frau habe Anspruch auf ein Zeugnis (ein wohlwollendes) für die Arbeit nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag.