Anasf
Ich bin zur Zeit Arbeitslos aber darf ich trotzdem in Urlaub wen ich den Urlaub geschenkt bekommen habe?
Antworten (5)
Auch als Arbeitsloser steht Dir ein Urlaub zu! Du mußte dich nur beim Arbeitsamt abmelden, nicht dass die Dich in der Zeit suchen, und eine Sperre des ALG auslösen. Nach der Dauer des Fernbleibens musst Du Dich da auch erkundigen.
Jetzt werd ich aber langsam maulig. Alle bekommen Urlaub, sogar ein Arbeitsloser hat Anspruch. Muss ich mich als Pensionär denn erst arbeitslos melden, damit ich wieder Urlaub bekomme?
Grundsätzlich soll ein Arbeitsloser seinen Wohnort nicht verlassen. Doch selbst diese Vorschrift ändert nichts daran, dass jeder Arbeitslose einen Urlaubsanspruch von 3 Wochen pro Kalenderjahr hat. Der Arbeitslose muss dafür beim zuständigen Sachbearbeiter einen Urlaubsantrag stellen und im eigenen Interesse sollte die Urlaubsadresse beim Arbeitsvermittler hinterlegt werden. Nach drei Wochen muss der Urlaub aber beendet sein.
Ja du darfst in den Urlaub fahren, aber du mußt dem Arbeitsamt rechtzietig bescheid geben und er darf nicht die angemessene Zeit betragen. Er beläuft sich auf 14 Tage im Jahr. Die du am Stück oder vetreilt übers Jahr beziehen darfst.Es gibt sogar Ausnahmen wo das Amt den Urlaub bezahlt.
Arbeitslosigkeit bedeutet nicht gleich, dass man nicht in den Urlaub fahren darf. Einen Anspruch auf Urlaub, wie ihn Arbeitnehmer haben, besteht bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht. Man muss eine Ortsabwesenheit beim zuständigen Bearbeiter des Jobcenters beantragen und dieser muss es auch bewilligen. Macht man dies alles nicht und fährt in den Urlaub, entfällt für die Zeit der Abwesenheit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und unter Umständen entfällt für diese Zeit auch den Versicherungsschutz bei der Krankenkasse.