Je4hallo
Ich erwäge es eine Stelle in Dubai anzunehmen. Welche Arbeitsrechte gelten in den VAE? Bin ich ebenso geschützt, wie in Deutschland oder muss ich mit Überraschungen rechnen?
Antworten (5)
Alle Details würden hier auch in 10000 Zeichen nicht hineinpassen. Aber mal eins vorab: In den Emiraten bist Du Ausländer und einen Schutz wie in Deutschland hat der Arbeitnehmer da absolut nicht. Und als voriges Jahr die Wirtschaft auch dort abschmierte, waren viele schnell arbeitslos und dann noch schneller ausgewiesen.
Gerüchteweise habe ich gehört, dass man einen einheimischen Sponsor braucht, damit man eine Arbeitsgenehmigung bekommt.
Eine AUSREISE (!) ist angeblich nur mit schriftlichem Einvernehmen des Sponsors möglich.
Da würde ich mir auf jeden Fall vorher profesionelle (!) Informationen geben lassen.
Eine AUSREISE (!) ist angeblich nur mit schriftlichem Einvernehmen des Sponsors möglich.
Da würde ich mir auf jeden Fall vorher profesionelle (!) Informationen geben lassen.
In Dubai gelten natürlich die lokalen Rechte, das heißt es gilt eine 48 Stunden Woche, am Sonnabend und Sonntag wird gearbeitet, da der "Sonntag" da der Freitag ist. Wenn Du für die Regierung arbeitest, brauchst Du aber nur 35 Stunden pro Woche zu arbeiten ;-) Auf dieser Seite findest Du alle wichtigen Informationen sehr gut aufbereitet: http://www.dubai.de/41-Arbeitsrecht.html
hallo,wie kommst du denn darauf dass in den vae die selben gesetze gelten wie in deutschland?schliesslich sind die emirate ein souveränes land mit einer eigenen gesetzgebung.also würde ich auf jeden fall mit überraschungen rechnen.die könntest du jedoch vorbeugen indem du dich vorher schlau machst.schau mal hier:http://www.een-bayern.de/een/inhalte/Anhaenge/Arbeitsrecht-VAE.pdf
Meine Freundin ist auch in die VAE gezogen um dort zu arbeiten. Im Grunde genommen sind viele Sachen ähnlich wie bei uns geregelt, ausser dass es eine 48 Stundenwoche gibt und Freitags in den Islamischen Ländern frei ist. Ansonsten gibt es auch dort 2 Tage pro Monat bezahlten Urlaub und ab dem 2. Jahr 30 Tage. Arbeitsverträge sind auch mit Kündigungsrecht und -fristen geregelt.