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Gast

Ich habe von einem Rechtsanwalt für meinen Gläubiger einen Vergleichsvorschlag erhalten über EUR 3.500,-. Mein Gegenvorschlag EUR 3.000,--

Über den RA meines Gl. habe ich Vergleichsvorschlag über EUR 3.500,- erhalten. Dieser war mir zu hoch, habe deshalb auf EUR 3.000,- gekürzt und dann unterschrieben + zurückgeschickt. Es kam nach 1/2 Jahr keine Reklamation, wehalb ich dann die Vergleichssumme EUR 3.000,- mit Zahlungsgrund "Vergleichssumme zu Aktenzeichen xxx" überwiesen habe. Darauf kam keine Reaktion. Ist der Vergleich damit dann zustande gekommen ?

Danke für Antwort.

m f G
Roland
Frage beantworten Frage Nummer 74345 Frage melden

Antworten (2)
bh_roth
Ungewöhnlich ist, dass keinerlei Reaktion erfolgt. Zumindest musst du eine Nachricht erhalten, dass der Titel getilgt ist. Deshalb würde ich mich nicht zu früh freuen. Was sagt denn dein Anwalt?
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hphersel
Wahnsinn - da hat einer 3000 Euro überwiesen, ohne dazu aufgefordert worden zu sein?!?
Auch wenn die Frage schon gestellt wurde: Was sagt DeinRechtsanwalt dazu? Oder hast Du gar keinen? In diesem Fall denke ich wieder an einen Satz, der angeblich Einstein zugeschrieben wird und der etwas mit der Unendlichkeit der menschlichen Dummheit und der des Universums zu tun hat...
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