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Gast

Ist ein Arbeitsvertrag auch nur mündlich gültig?

Ich bekam einen neuen Job.
Das was mündlich besprochen wurde stand auch so im Vertrag.
Ich habe ihn unterschrieben zurück geschickt.
Ist der Vertrag trotzdem gültig, obwohl ich meinen Vertrag nicht vom Arbeitgeber unterschrieben zurück bekommen habe?
Frage beantworten Frage Nummer 3000125804 Frage melden

Antworten (4)
EviWee
Ich würde eine dritte Person dazu nehmen aus rechtlichen Gründen, damit es vor Gericht Aussagekraft hat.
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Tom Bombadil
evi, du bist ja echt ein scherzkeks. noch besser ist: du fragst zu beginn, ob der arbeitgeber einverstanden ist, dass du zu beweiszwecken das ganze gespräch aufzeichnest. Ist auch eine super strategie, wenn man vom arbeitsamt quasi dahinbeordert wurde.
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StechusKaktus
Jetzt seid nicht so streng zu Evi. Sie hat doch Recht!
Ich, zum Beispiel, habe stets meine Mama zu den Vorstellungsgesprächen mitgenommen. Sie konnte dann auch immer viel besser zu meinen Stärken und Schwächen Stellung beziehen und anhand von Beispielen ausschmücken. Das gab jedes Mal ein grosses Hallo!

Wir lernten allerdings auch mit der Zeit Streitgespräche zwischen uns zu vermeiden, insbesondere, wenn die Unternehmensvertreter länger als eine halbe Stunde nicht zu Wort kamen.
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Alienne
StechusKaktus, du hast die "Späßle gemacht"-Tags vergessen.
Oder etwa doch nicht :-)
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