Antworten (7)
NEIN!
Aber die Frage ist willst du das vor Gericht bis ans Ende durchtrampeln gegen einen Vermieter der das Spiel schon xmal gewonnen hat?
Versuche deinen Nachmieter davon zu überzeugen das er streichen muss. Es muss nicht weiß sondern nur 1 Farbig in hellen Tönen sein.
Aber die Frage ist willst du das vor Gericht bis ans Ende durchtrampeln gegen einen Vermieter der das Spiel schon xmal gewonnen hat?
Versuche deinen Nachmieter davon zu überzeugen das er streichen muss. Es muss nicht weiß sondern nur 1 Farbig in hellen Tönen sein.
Bevor Sie aufgeben, würde ich zunächst einmal versuchen mit dem Vermieter zu reden. Es kann auch schon helfen, ihm das in dieser Angelegenheit ergangene Urteil des Bundesgerichtshof unter die Nase zu halten. Einfach zu finden hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=42f0ec607dd6e82664af95cad3a2b97c&nr=41757&pos=0&anz=1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=42f0ec607dd6e82664af95cad3a2b97c&nr=41757&pos=0&anz=1
Eindeutig Ja!
Lediglich wenn Ihr Mietvertrag die gekippte Klausel aus dem BGH Urteil enthält, müssen Sie die Wohnung nur besenrein hinterlassen.
Als Merkmal sei gesagt, enthält der Mietvertrag starre nach Mietdauer gegliederte Renovierungsklauseln, sind diese ungültig.
Sind diese Klauseln jedoch zusätzlich oder nur nach Abnutzung gegliedert, dürfte die Klausel zulässig sein und damit greifen.
Dann den Farbroller schwingen.
Lediglich wenn Ihr Mietvertrag die gekippte Klausel aus dem BGH Urteil enthält, müssen Sie die Wohnung nur besenrein hinterlassen.
Als Merkmal sei gesagt, enthält der Mietvertrag starre nach Mietdauer gegliederte Renovierungsklauseln, sind diese ungültig.
Sind diese Klauseln jedoch zusätzlich oder nur nach Abnutzung gegliedert, dürfte die Klausel zulässig sein und damit greifen.
Dann den Farbroller schwingen.
Das kommt auf die exakte Formulierung im Mietvertrag an und darauf, ob die Wohnung beim Einzug neu renoviert war. Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf eine bestimmte Formulierung der Renovierungsklausel. Wenn bei Dir etwas anderes steht, fällst Du nicht darunter.
Hier gibt es einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, Dich von einem Mieterverein beraten zu lassen, falls Du Dir die Renovierung sparen willst.
Hier gibt es einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, Dich von einem Mieterverein beraten zu lassen, falls Du Dir die Renovierung sparen willst.
Ja ist es. Die Frage ist, wie es im Vertrag festegehalten wurde. Schönheitreparaturen müssen vom Mieter getragen werden. Wenn allerdings im Mietvertrag regelmäßige Reparaturen vorgeschrieben wurden, kann nicht eine zusätzliche Endrenovierung verlangt werden.
Ja, jedoch gibt es nicht mehr so viele Vorschriften, wie zum Beispiel, in welcher Farbe man die Wände streichen soll. Früher mußte alles weiß sein, jetzt kann man die Wände auch in einem zarten Farbton streichen. Aber ich glaube die Räume müssen so gestrichen werden, das ein anderer Mieter einziehen kann, ohne gleich neu renovieren zu müssen.
Nur noch in ganz seltenen fällen. Auch wenn im Mietvertrag etwas anderes steht. Laut Gesetz ist der Vermieter für die Renovierung der Wohnung zuständig. Nur wenn man seine Wohnung sehr "verwohnt" hat und sich auch sonst nicht um die Wohnung gekümmert hat, kann der Vermieter eine Renovierung verlangen.