Kann man einen Mietvertrag machen, in dem keine Miete verlangt wird, aber nur die Nebenkosten enthalten sind?
Unsere Tochter und unser Enkel wohnen mit in unserem Haus. Sie haben im ersten Stock Küche, Bad, Stube und Schlafstube. Da sie Friseurin ist und sehr wenig Einkommen hat, möchten wir keine Miete verlangen, aber die Betriebskosten bezahlt sie monatlich. Wegen der Unterstützung vom Jobcenter sollen wir einen Mietvertrag machen.
Antworten (6)
Sicher kann man einen solchen Mietvertrag abschließen.
Das zuständige Finanzamt wird dem Vermieter jedoch Mieteinkünfte in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete als Einkommen unterstellen.
Das zuständige Finanzamt wird dem Vermieter jedoch Mieteinkünfte in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete als Einkommen unterstellen.
Kann man.
Und man kann rein theoretisch auch wie Amos "Glück" haben und die faktische Steuerhinterziehung bleibt unbemerkt.
Da aber der MV in diesem Fall bei der ARGE vorgelegt werden soll würde ich mcih mal nicht darauf verlassen dass kein Datenaustausch stattfindet ...
Und man kann rein theoretisch auch wie Amos "Glück" haben und die faktische Steuerhinterziehung bleibt unbemerkt.
Da aber der MV in diesem Fall bei der ARGE vorgelegt werden soll würde ich mcih mal nicht darauf verlassen dass kein Datenaustausch stattfindet ...
Das Problem liegt darin, daß die Arge einen Mietvertrag sehen möchte, sicher um die Leistungen für das Wohngeld zu ermitteln. Völlig unabhängig davon ob gar keine Miete, ein Euro Miete und ob Nebenkosten oder nicht gezahlt werden, besteht ein Mietvertag.
Somit fallen Einkünfte an, die einer Besteuerung unterliegen können. Ist die Miete geringer als die ortsübliche Vergleichsmiete, dann setzt das Fianzamt diese als Mieteinnahme an.
Abgesehen davon ist es möglich, daß Sozialabgaben, wie z:. B. der Krankenversicherungsbeitrag auf die Mieteinnahmen erhoben werden, z. B. wenn der Vermieter über seinen Partner im Rahmen der Familienversicherung mit krankenversichert ist.
Somit fallen Einkünfte an, die einer Besteuerung unterliegen können. Ist die Miete geringer als die ortsübliche Vergleichsmiete, dann setzt das Fianzamt diese als Mieteinnahme an.
Abgesehen davon ist es möglich, daß Sozialabgaben, wie z:. B. der Krankenversicherungsbeitrag auf die Mieteinnahmen erhoben werden, z. B. wenn der Vermieter über seinen Partner im Rahmen der Familienversicherung mit krankenversichert ist.
Dann ist quasi ihr Vater am Arsch weil er seine Tochter Mietfrei wohnen lässt (zzgl Nebenkosten die sie ja beim Amt geltend machen kann)und sie Grundsicherung vom Amt bezieht????
Amos, Du schwafelst wieder nur dummes Zeug. Lies, was Alex und miele schreiben und kümmer Dich um Buttermilch. Deine Beiträge sind zu mehr als 90 % entbehrlich!