Niboo
Kann mein Arbeitegeber festlegen, wann ich Urlaub nehme?
Mein AG macht immer über Weihnachten / zwischen den Jahren den Laden fast komplett dicht und bietet nur noch eine Art Notfall-Service an (eine Abteilung arbeitet dann nur noch). Mir und meinen Kollegen wird dann nahegelegt, dass wir Urlaub nehmen sollen. Nur für Ausnahmefälle besteht dann die Möglichkeit, auch zu kommen oder von Zuhause aus zu arbiten. Ist das rechtlich so in Ordnung oder kann ich immer darauf bestehen, meine Urlaubstage so zu verplanen, wie nur ich allein es mag?
Antworten (3)
Zitat: "...oder kann ich immer darauf bestehen, meine Urlaubstage so zu verplanen, wie nur ich allein es mag?
Ganz sicher nicht.
Bei meinem Arbeitgeber waren übers Jahr verteilt bestimmte Zeiträume Urlaubssperre. In diesen Zeiten konnte man nur Urlaub nehmen, wenn man seinen Urlaub schon eingereicht hatte, bevor die Sperrzeiten bekannt wurden. Und selbst dann konnte der Arbeitgeber einem den Urlaub versagen, musste dann aber etwaige Stornierungskosten tragen, und die Notwendigkeit justiziabel begründen.
Ganz sicher nicht.
Bei meinem Arbeitgeber waren übers Jahr verteilt bestimmte Zeiträume Urlaubssperre. In diesen Zeiten konnte man nur Urlaub nehmen, wenn man seinen Urlaub schon eingereicht hatte, bevor die Sperrzeiten bekannt wurden. Und selbst dann konnte der Arbeitgeber einem den Urlaub versagen, musste dann aber etwaige Stornierungskosten tragen, und die Notwendigkeit justiziabel begründen.
Werksferien sind zwar nicht mehr so weit verbreitet wie früher, aber sollten doch vom HörenSagen noch bekannt sein.
Klar geht das.
Klar geht das.
Wenn es im Arbeitsvertrag verankert ist, kann man da auch nichts machen. Ist halt wie bei Lehrern und Co. die bekommen den Uralub komplett vorgeschrieben.