Kündigung bei noch nicht unterschriebenem Arbeitsvertrag
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag angeboten bekommen, aber noch keinen Vertrag unterschrieben. Ich habe schriftlich mitgeteilt, dass ich die Stelle nicht antreten möchte und vorsorglich gekündigt. Kann es da trotzdem Probleme geben?
Antworten (1)
Ja es kann. Mit der Kündigung hast du nämlich implizit bestätigt, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen ist.
Offenbar hattet ihr euch mündlich geeinigt und das gilt.
Andererseits kannst du argumentieren, dass dir einzelne, vorher nicht besprochene Vertragsdetails nicht passen und du deshalb die mündliche Vereinbarung auflöst.
Der Arbeitgeber wäre schon ziemlich doof, wenn er dich verklagt.
Offenbar hattet ihr euch mündlich geeinigt und das gilt.
Andererseits kannst du argumentieren, dass dir einzelne, vorher nicht besprochene Vertragsdetails nicht passen und du deshalb die mündliche Vereinbarung auflöst.
Der Arbeitgeber wäre schon ziemlich doof, wenn er dich verklagt.