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Gast

Kürzung Urlaubsgeld

Nach zwanzig Jahren hat der Arbeitgeber verlangt das ich mit einer Kürzung des Urlaubsgeldes einverstanden bin. Ich habe nicht unterschrieben da die Summe in meinem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Er hat einfach weniger gezahlt nun schon zum zweiten Mal. Welches Recht habe ich.
Frage beantworten Frage Nummer 3000158876 Frage melden

Antworten (1)
ingSND
Das ist im Grunde ganz einfach.
Wenn der Betrag im Arbeitsvertrag steht, dann kann er nur durch eine gegenseitige Vereinbarung oder durch eine Änderungskündigung geändert werden.
Das erste hast du nicht unterschrieben, das zweite ist nicht erfolgt. Die Differenz notfalls gerichtlich einzuklagen ist reine Formsache.
Ob es Dir das wert ist, einen Konflikt mit dem Arbeitgeber einzugehen, hängt nur von Dir ab. Das Verhältnis danach wird nicht gut sein, vorsichtig ausgedrückt.
Schritt 1 könnte sein, den AG auf den Vertrag aufmerksam zu machen und freundlich um Auszahlung der Differenz zu bitten. Das schafft noch kein allzu böses Blut.
Schritt 2 wären Mahnung, Fristsetzung und Klagedrohung. Das bedeutet schon richtig Ärger.
Schritt 3 wäre die Klage. Da hat man am besten vorher einen neuen Job.
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