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Gast

Mietrecht

Sachverhalt: Am 08.02.1997 verstarb mein Vater , mit dem ich seit Jahren zusammen in seiner Mietwohnung lebte und ihn pflegte . Im Mai 1997 mußte ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben , mit 240 DM mehr Miete , damit ich die Wohnung behalten konnte . Und leider habe ich mich jetzt erst Schlau gemacht mit den BGB § 569 !
> Meine Frage : Kann ich noch einen Prozess gegen den Vermieter machen , oder ist es verjährt ?
Gruß Jens
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Antworten (1)
Gast
da hat dein vermieter tatsächlich gesetzeswidrig gehandelt. (§ 569a BGB)
deine schadensersatzforderungen verjähren nach §199(3) BGB. nun willst du wissen, ob Pkt. 1 oder 2 zutrifft. puuhh, da wärst du in einem juristenforum sicher besser aufgehoben. aber wahrscheinlich Pkt. 1, weil bei dir schadenauslösendes ereignis und schadensentstehung zur selben zeit eintraten. also verjährt seit 2007. Pkt. 2 kommt nämlich nur zum tragen, wenn der auslöser des schadens weit vor dem schaden stattfand. Quelle
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