Mietvertrag unter falschem Namen
wenn eine verheiratete Frau unter ihrem Geburtsnamen einen Mietvertag abschließt erfüllt das den Tatbestand einer Straftat?
Antworten (7)
falsch, Ing793 - und nach dem neuen Meldegesetz - seit 01.11.2015 macht sich sogar der Vermieter strafbar.
ing793 erstens habe ich von strafbar nicht von Straftat geschrieben. Hätte auch Strafbewehrt schreiben können, was soll es.
Wie unterschrieben wird ist egal. Nur wird der Vermieter wissen wollen, er muß es ja der Meldebehörde mitteilen, an wen er vermietet.
Selbst der Passus Untermieter betreffend ist jetzt eindeutig verfaßt.
Durch die Meldepflicht wird (ist) es amtlich.
Wie unterschrieben wird ist egal. Nur wird der Vermieter wissen wollen, er muß es ja der Meldebehörde mitteilen, an wen er vermietet.
Selbst der Passus Untermieter betreffend ist jetzt eindeutig verfaßt.
Durch die Meldepflicht wird (ist) es amtlich.
Was hält dich davon ab, zu einem Post anderer User anstatt "falsch" zu schreiben "meiner Meinung nach" oder "ich sehe das anders" .. Huddel ? Das hat mit Streitkultur zu tun und jeder kann sein Gesicht wahren.
Wir haben hier schon genug Gegockel von denen, die es nötig haben.
Wir haben hier schon genug Gegockel von denen, die es nötig haben.
da muß ich mich jetzt ganz ordentlich entschuldigen. ich werde mich nicht mehr dazu äußern wenn etwas nicht stimmt - was sich im nach hinein dann doch als richtig heraus stellt.
Ich werde nicht verzagen und "immer" vorher elfigy fragen.
Ich werde nicht verzagen und "immer" vorher elfigy fragen.