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Gast

Mietvertrag unter falschem Namen

wenn eine verheiratete Frau unter ihrem Geburtsnamen einen Mietvertag abschließt erfüllt das den Tatbestand einer Straftat?
Frage beantworten Frage Nummer 3000024344 Frage melden

Antworten (7)
Gast
ja, wenn dieser nicht im Ausweis steht - als Familiennamen.
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Gast
falsch, Ing793 - und nach dem neuen Meldegesetz - seit 01.11.2015 macht sich sogar der Vermieter strafbar.
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Gast
ing793 erstens habe ich von strafbar nicht von Straftat geschrieben. Hätte auch Strafbewehrt schreiben können, was soll es.
Wie unterschrieben wird ist egal. Nur wird der Vermieter wissen wollen, er muß es ja der Meldebehörde mitteilen, an wen er vermietet.
Selbst der Passus Untermieter betreffend ist jetzt eindeutig verfaßt.

Durch die Meldepflicht wird (ist) es amtlich.
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elfigy
Was hält dich davon ab, zu einem Post anderer User anstatt "falsch" zu schreiben "meiner Meinung nach" oder "ich sehe das anders" .. Huddel ? Das hat mit Streitkultur zu tun und jeder kann sein Gesicht wahren.
Wir haben hier schon genug Gegockel von denen, die es nötig haben.
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Gast
da muß ich mich jetzt ganz ordentlich entschuldigen. ich werde mich nicht mehr dazu äußern wenn etwas nicht stimmt - was sich im nach hinein dann doch als richtig heraus stellt.
Ich werde nicht verzagen und "immer" vorher elfigy fragen.
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elfigy
Jetzt lass nicht gleich den Kamm so hängen.
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Gast
und jetzt haben wir uns wieder ganz arg lieb - aber sowas von.

Darf ich das Posten I.
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