Spielplatzneugestaltung- bzw Veränderung einer privaten Wohnanlage (24 Wohn. in NRW
Der vorhandene Spielplatz hat eine Größe von 100 m². Der vorh. Sandkasten hat eine Größe von 25 m² (5x5m).
Frage ist für die Verkleinerung und Änderung des Sandkasten von Rechteckig in Rund schon eine bauliche Veränderung sodass alle 24 Eigentümer damit einverstanden sein müssen. Die Gesamtgröße des Spielplatzes bleibt dabei erhalten.
Frage ist für die Verkleinerung und Änderung des Sandkasten von Rechteckig in Rund schon eine bauliche Veränderung sodass alle 24 Eigentümer damit einverstanden sein müssen. Die Gesamtgröße des Spielplatzes bleibt dabei erhalten.
Antworten (1)
Nein Amos, das Bauornungsamt hat nach Errichtung der Wohnanlage lediglich geprüft, ob der Spielplatz in Größe und Ausstattung den Forderungen der Landesbauordnung entspricht.
Wenn ein Spielgerät verändert wird, ist das zunächst Sache der Eigentümergemeinschaft.
Laut gängiger Rechttsprechung ist jede Maßnahme an Gebäuden und Grundstücken, die nicht unter Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen fällt, eine baulicher Veränderung, die nach § 22 WEG die Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Streng genommen ist die die Änderung des vorhandenen Sandkastens somit eine bauliche Veränderung.
Wenn ein Spielgerät verändert wird, ist das zunächst Sache der Eigentümergemeinschaft.
Laut gängiger Rechttsprechung ist jede Maßnahme an Gebäuden und Grundstücken, die nicht unter Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen fällt, eine baulicher Veränderung, die nach § 22 WEG die Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Streng genommen ist die die Änderung des vorhandenen Sandkastens somit eine bauliche Veränderung.