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Alle Beiträge zum Thema: Straßenverkehrsordnung

Falsch parken/rechtswidrig

Hallo zusammen, mein Freund und ich parken seit geräumiger Zeit vor einer Doppelhaushälfte die hier neu entstand. Rechts und links quasi vom Haus sind die Einfahrten/Ausfahrten und in der Mitte sind die Hausaufgänge*. Die Hausaufgänge enden auch nicht mit einem Gehweg, denn da ist keiner. Der Hausaufgang endet quasi mit der Straße. Ich und mein Freund stehen immer in der Mitte des Hauses und damit ein wenig vor den Hausaufgängen. Vor kurzem sind nun welche dort eingezogen (haben die Häuser gekauft) und machen nun ziemlich Stress dass wir uns gefälligst einen anderen Parkplatz suchen. Machen wir wenn wir dort parken irgendwas falsch? Wir parken weder auf deren Wegen noch vor den Ausfahrten, sondern nur vor den Hausaufgängen. Wir achten auch wirklich immer drauf dass genug Platz zu den Ausfahrten gehalten wird. Erst steckten sie uns einen Zettel dran und jetzt stellten sie ein Schild auf, dass jeder der dort parkt kostenpflichtig abgeschleppt wird. Haben wir irgendwas zu befürchten? *Hausaufgänge= ein kurzer schmaler Weg zur Eingangstür hin

Muß ich 10 Euro dafür zahlen?

Verwahrnung ,sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung Ich habe niemand behindert, hab ca 10cm über de rBegrenzung der Parktasche gestanden und die nächsten Parkplätze waren frei

Erlaubnis für Tagfahrlicht hinten

Gemäß StVZO § 49a dürfen an Kfz u Anhängern nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen angebracht sein. Abs. 5 schreibt vor, dass nach vorn wirkenden Einrichtungen nur zusammen mit Schlussleuchten, Kennzeichenbeleuchtung geschaltet sein darf; Ausnahme: Parkleuchten, ..., Tagfahrleuchten. die der ECE-Regelung 87 entsprechen. Fazit: Hinteres Tagfahrlicht nicht vorgeschrieben oder für zulässig erklärt und damit verboten. Warum geht es doch bei z. B. SEAT oder BMW ? W.K.J