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Gast

Unbezahlte Meetings und Verbot von Tätigkeit für Dritte

In meinem Arbeitvertrag gibt es folgende zwei Klauseln, bei denen ich nicht weiß, ob das so ok ist:

- fristlose Kündigung, wenn in der Freizeit oder im Urlaub für Dritte gegen Entgelt tätig oder in einer anderen artgleichen Stätte

- der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass Überstunden aufgrund von Meetings in der monatlichen Vergütung abgegolten sind

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit lediglich 11,5 h pro Woche.

Danke für Antworten.
Frage beantworten Frage Nummer 3000282880 Frage melden

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