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Gast

Verzögerung der Nebenkostenabrechnung

Ich bin am 31.8.16 ausgezogen,bis heute trotz Mahnung keine Nebenkostenabrechnung.Was kann ich dagegen tun?MfG
Frage beantworten Frage Nummer 3000091954 Frage melden

Antworten (5)
dschinn
Die Frage stellt sich mir, ob da eine Rückzahlung zu erwarten ist und von wie viel Euronen wir hier reden.

Das in die Waagschale werfen und drüber nachdenken, ob sich eine "Erhebung einer Klage auf Erstellung der Betriebs­kosten­abrechnung" (bzw. der damit verbundene Aufwand) dagegen lohnt.

Aber es kommt bestimmt gleich noch nen toller und virenverseuchter WerbeBlogLink, oder?
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Skorti
Ohne Link:
Aus einer Ratgeberseite im Netz:
Gemäß § 556 Abs. 3 S. 1 BGB beträgt der Abrechnungszeitraum bei Wohnraum ein Jahr, d.h. die Abrechnung muss sich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten beziehen. Im Falle des durch eine Kündigung oder anderen Beendigungstatbestand bedingten Auszugs des Mieters ist nicht von einem verkürzten Abrechnungszeitraum auszugehen, d.h. auch in diesen Fällen muss der Abrechnungszeitraum zwölf Monate umfassen, was wiederum bedeutet, dass entgegen der Annahme vieler Mieter auch die Betriebskosten mit in die Betriebskostenabrechnung einfließen, die nachweislich erst nach dem Auszug des Mieters entstanden sind .

Du hast also keinen Anspruch auf eine getrennte Abrechnung und kannst Dir das Mahnen sparen.
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DerDoofe
Skorti, nur mal so: Ein Mieter hat nach dem Auszug keinen Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung? Darauf muss man erst mal kommen.
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dschinn
Skorti der Auszug war 31.08.2016!

Selbst wenn wir von einer ungünstigen Abrechnungszeit ausgehen, wäre das 31.07.2016 bis 31.07.2017

Und das ist inzwischen auch schon wieder über sechs Monate her. Wir schreiben inzwischen 2018.

Egal wie ich es drehe... knapp 19 Monate passen nicht auf die 12...
Die Abrechnung ist überfällig!
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Skorti
@dschin,
stimmt, ich habe das 2016 übersehen.

Aber gerade in dem von Dir geschätzten ungünstigsten Zeitraum, hat der Mieter immer noch 6 Monate Zeit die Abrechnung dem Mieter zukommen zu lassen.
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