Antworten (3)
Der Arbeitsplatz muss sich un einem separaten Raum befinden. Dieser darf nicht anderweitig genutzt werden. D. h. er darf nicht als "Abstellkammer" oder Hobbyraum dienen. Es dürfen nur die für die jeweilige Arbeit benötigten Utensilien darin sein, wie z. B. ein Schreibtisch und Schrank für Ordner.
Die Voraussetzungen sind relativ eng gesteckt. Generell sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur absetzbar, wenn der häusliche Arbeitsplatz den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Dabei muss es sich bei dem Arbeitszimmer um ein räumlich getrenntes Zimmer handeln, das wie ein Büro eingerichtet sein muss.
Der Arbeitsplatz muss von deinem privaten Bereich vollständig abgetrennt sein. Du kannst also keinen Schreibtisch ins Wohnzimmer stellen und den Platz absetzen. Manchmal wird sogar vor Ort geprüft, dass in dem Raum nichts für die Arbeit unrelevantes gelagert wird.