Wie lange Hab ich minderstens zeit für die abgabe einer Krankmeldung?
Arbeitgeber verlangt am selben tag!darf er das?
Antworten (11)
Aus reiner Höflichkeit solltest Du Deinen Arbeitgeber schnellstmöglich telefonisch informieren. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich nach der Frist fragen.
Er darf - und wird, wenn du ihm Anlass dazu gegeben hast.
Geregelt ist das grundlegend im "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall" (ENTgFG), §5 (1):
"(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
Dieser Satz betrifft deine Verpflichtung, deinen AG ohne "schuldhaftes Zögern" von deiner Abwesenheit zu informieren. Weiter:
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
Die "Arbeitsunfähigkeitsbescheiningung" muss also am 4. Fehltag beim AG sein.
Weiter: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen".
Dies kann arbeitsvertraglich, als Betriebsvereinbarung oder im Einzelfall geregelt werde.
Klar soweit?
Geregelt ist das grundlegend im "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall" (ENTgFG), §5 (1):
"(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
Dieser Satz betrifft deine Verpflichtung, deinen AG ohne "schuldhaftes Zögern" von deiner Abwesenheit zu informieren. Weiter:
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
Die "Arbeitsunfähigkeitsbescheiningung" muss also am 4. Fehltag beim AG sein.
Weiter: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen".
Dies kann arbeitsvertraglich, als Betriebsvereinbarung oder im Einzelfall geregelt werde.
Klar soweit?
Dass die Krankmeldung erst am 4. Tag da sein muss, ist diskussionswürdig, z.B.: hier.
Ich bin kein Jurist, aber da scheint es wirrwarr zu geben.
Ich bin kein Jurist, aber da scheint es wirrwarr zu geben.
Ist nicht diskussionswürdig, da grundlegend klar geregelt - siehe das Zitat oben.
Diskussionswürdig ist allenfalls die Verwendung des Wortes Krankmeldung als flasches Synonym für "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".
Diskussionswürdig ist allenfalls die Verwendung des Wortes Krankmeldung als flasches Synonym für "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".
Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Arbeitgeber pflegt, wird sich nicht erst am dritten Tag melden, sondern sofort. Das gebietet schon der höfliche Umgang miteinander, weil der Arbeitgeber ja wissen will, was los ist, daher ist die Frage schon etwas verwunderlich. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte allerdings schon am dritten Krankheitstag vorliegen.
@ing793
Was sollte ich falsch verstanden haben? Für die Karenztage braucht man keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber man sollte den Arbeitgeber informieren. Da sind wir uns doch einig, oder?
Was sollte ich falsch verstanden haben? Für die Karenztage braucht man keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber man sollte den Arbeitgeber informieren. Da sind wir uns doch einig, oder?
@Ing73
"In diesem Fall verlangt der Arbeitgeber sofort, ab dem ersten Tag, ein ärztliches Attest. Das ist eher ungewöhnlich, aber rechtlich zulässig, wenn er es von allen Mitarbeitern verlangt."
Das geht auch im Einzelfall - wenn z.B. der AG häufige und regelmäßige Abwesenheiten mit Karenztagen ("Blue Monday") bemerkt.
Und @Dara:
Soweit richtig - aber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss erst am nächsten Werktag nach drei Krankehitstagen vorliegen.
"In diesem Fall verlangt der Arbeitgeber sofort, ab dem ersten Tag, ein ärztliches Attest. Das ist eher ungewöhnlich, aber rechtlich zulässig, wenn er es von allen Mitarbeitern verlangt."
Das geht auch im Einzelfall - wenn z.B. der AG häufige und regelmäßige Abwesenheiten mit Karenztagen ("Blue Monday") bemerkt.
Und @Dara:
Soweit richtig - aber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss erst am nächsten Werktag nach drei Krankehitstagen vorliegen.
@ ing793
Erster Satz: "Es gibt keine Karenztage". Dritter Satz "Die geben diese Karenztage, aber freiwillig (oder auf der Basis von Tarifvereinbarungen)." Also was denn nun, bitte schön?
Erster Satz: "Es gibt keine Karenztage". Dritter Satz "Die geben diese Karenztage, aber freiwillig (oder auf der Basis von Tarifvereinbarungen)." Also was denn nun, bitte schön?
@ ing793
Dass es kein Recht auf Karenztage gibt, ist unbestritten, das hat hier auch niemand behauptet. Dagegen behauptest du, dass es keine Karenztage gibt (Es zählt das geschriebene Wort, nicht was der Schreiber vielleicht gemeint haben könnte). Wäre das wirklich der Fall, würde dieser Begriff gar nicht existieren.
Dass es kein Recht auf Karenztage gibt, ist unbestritten, das hat hier auch niemand behauptet. Dagegen behauptest du, dass es keine Karenztage gibt (Es zählt das geschriebene Wort, nicht was der Schreiber vielleicht gemeint haben könnte). Wäre das wirklich der Fall, würde dieser Begriff gar nicht existieren.