Frage stellen
BenusXXXX

Wieso gilt bei ausländischen Arbeitnehmern nicht das deutsche Arbeitsrecht?

Ich habe neulich eine Reportage gesehen über Wiesenhof und dass die ausländische Subunternehmer einstellen, die dann nach dem Recht des Auslands angestellt sind. Wie kann das sein, dass die in Deutschland beschäftigt sind, aber nach ausländischem Recht (dem der Subunternehmer) beschäftigt sein können?
Frage beantworten Frage Nummer 69993 Frage melden

Antworten (8)
Deho
Wenn ein deutscher Monteur für ein Jahr in ein arabisches Emirat auf Montage geht, unterliegt er deutschem Arbeitsrecht, nicht dem arabischen. Wenn ein ausländischer Subunternehmer Arbeitskräfte nach Deutschland entsendet, unterliegen die dem Arbeitsrecht des Heimatlandes, nicht dem deutschen. Wo soll da der Unterschied sein?
Melden
Meyerhuber
Dara, Du hast ja den Unterschied, den Du nicht erkennst, dargelegt. Es kommt ja dann auch noch darauf an, wo der Deutsche, der in den Emiraten arbeitet, angestellt ist. Er kann ja auch in Japan angestellt sein, dann unterliegt er japanischem Arbeitsrecht.
Melden
Deho
@ Meyerhuber
Wie ich das verstehe, geht es hier um Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden. Wieso soll ein deutscher Arbeitnehmer japanischem Arbeitstrecht unterliegen, wenn ihn eine deutsche Firma nach Japan entsendet? Die Worte las ich wohl, allein, es fehlt mir die Begründung.
Melden
Deho
Ein bei einer deutschen Firma beschäftigter Ausländer untersteht dem deutschen Arbeitsrecht. Ein bei einer ausländischen Firma beschäftigter Arbeitnehmer untersteht dem Arbeitsrecht des betreffenden Landes, egal wo er eingesetzt wird.
Melden
Deho
Danke ing, dass ich das noch erleben durfte....
Melden
hann8balang
Ist doch klar, damit die großen Konzerne ganz viele billige Arbeitskräfte bekommen können, die jederzeit bei Bedarf gekündigt werden können (was durch den Kündigungsschutz in Deutschland ja nicht ganz so einfach ist). Und weil die Politiker voller Wirtschaftslobbyisten ist, die schon dafür sorgen, dass das nicht geändert wird.
Melden
berben23
Ich glaube, dass ist innerhalb der europäischen Union so geregelt. Ich habe die Reportage auch gesehen und das betraf ja Leute aus Rumänien und Polen und die gehören ja zur EU. ich nehme an, dass das EU-Gesetz das so vorsieht, damit Leute aus anderen Ländern nicht das Sozialgesetz des anderen Lands ausnutzen können.
Was ich meine: wenn jetzt jemand als Rumäne und ohne ein Wort deutsch zu sprechen hierher kommt und unter deutschem Arbeitsrecht arbeitet, hat er ja nach einem Jahr auch das Recht auf Arbeitslosengeld und dann Hartz IV, und dann könnten ja vielleicht viele herkommen, und für ein Jahr hier arbeiten um dann dem Staat auf der Tasche zu liegen.
Melden
kybeer2
Das regt wahrscheinlich die Gutmenschen auf, aber ich finde es richtig, dass für Ausländer, die im Ausland beschäftigt sind, nicht das deutsche Arbeitsgesetz gilt. Ich schließe mich da meinem Vorredner an, die würden nur das Sozialsystem benutzen und wir haben ja schon echt genug Hartzler.

Außerdem ist es auch gut für die Wirtschaft, wenn sie Leute mit weniger strengen Richtlinien einstellen können, denn so bleiben sie wenigstens in Deutschland und schaffen ein paar Arbeitsplätze. Würden sie nämlich auswandern würden sich alle beschweren, warum die Politiker die nicht dazu gebracht haben, in Deutschland zu bleiben.
Melden