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primusinterpares

Zählt das als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit, wenn ein Beamter ein Buch schreibt.

Beispiel
Sind die Daten nicht Eigentum seiner Dienststelle ?
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Antworten (3)
elfigy
Die Daten sind so interessant, das Buch hätte eigentlich die Polizei in Kurzform oder Statistiken veröffentlichen müssen.
Ich denke mal, der Mann hat das Buch in seiner Freizeit geschrieben. Was sollte da seine Behörde dagegen haben. Ob er nun TV guckt, oder schreibt.
Natürlich wird er jetzt herumgereicht und für sein Buch ist das eine tolle Werbung. Die Frage ist , als was lädt man ihn zu Talk Shows ein, als Kripomann oder als Autor. Ich denke , er hat sich da mit seinem Dienstherren arrangiert.
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primusinterpares
Die reinen Daten kannst du im Internet finden, wenn du dir ein wenig Mühe gibst.
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biscuitdealer
Nein, das schreiben eines Buches ist nicht genehmigungspflichtig.
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