Zeitlicher Rahmen für Urlaub
Kann der Arbeitgeber vorschreiben, wann seine Arbeitnehmer Urlaub nehmen dürfen? Darf er beispielsweise festlegen, dass 10 Tage (bei Vollzeit) innerhalb der Sommerferien genommen werden müssen? Es handelt sich nicht um eine Tätigkeit, die den Inhaber voraussetzt (z.B. in einer Arztpraxis).
Antworten (3)
Zumindest unter speziellen Bedingungen ja.
Z.B. Wenn der Arzt in den Sommerferien für 2 Wochen seine Praxis schließt. Was möchte die/der SchreibkraftEr oder der/die ArzthelferIn denn machen? Soll da jemand 2 Wochen in der geschlossenen Praxis sitzen und den Marmor polieren?
Auch in größeren Firmen ist dies möglich, sofern die Firma den Betrieb in der Ferienzeit für einige Zeit schließt.
Ich glaube nicht, dass dies möglich ist, wenn der Betrieb durcharbeitet und der Arbeitgeber nur auf die geringere Nachfrage / Anzahl an Patienten reagieren will, aber sicher bin ich da nicht.
Da hilft eine Suche nach passenden Gerichtsurteilen über eine Suchmaschine, um einen ersten Eindruck zu bekommen und bei Unklarheiten ein Erstberatungstermin bei einem Rechtanwalt.
Z.B. Wenn der Arzt in den Sommerferien für 2 Wochen seine Praxis schließt. Was möchte die/der SchreibkraftEr oder der/die ArzthelferIn denn machen? Soll da jemand 2 Wochen in der geschlossenen Praxis sitzen und den Marmor polieren?
Auch in größeren Firmen ist dies möglich, sofern die Firma den Betrieb in der Ferienzeit für einige Zeit schließt.
Ich glaube nicht, dass dies möglich ist, wenn der Betrieb durcharbeitet und der Arbeitgeber nur auf die geringere Nachfrage / Anzahl an Patienten reagieren will, aber sicher bin ich da nicht.
Da hilft eine Suche nach passenden Gerichtsurteilen über eine Suchmaschine, um einen ersten Eindruck zu bekommen und bei Unklarheiten ein Erstberatungstermin bei einem Rechtanwalt.
@ing
"Der Arbeitgeber ist an den Wunsch des Mitarbeiters gebunden, er darf den Urlaub nur verweigern, wenn zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Solche Gründe können sein: die Notwendigkeit, einen Auftrag fristgerecht zu erfüllen, ..., Betriebsferien oder krankheitsbedingte personelle Ausfälle."
Zwar gilt: „Der Arbeitgeber muss nach überwiegender Meinung der Gerichte dringende betriebliche Erfordernisse für Betriebsurlaub vorweisen können.“
Wenn aber in einer Arztpraxis der einzige Arzt Urlaub macht, sind dies sicher dringende betrieblich Gründe Betriebsferien anzuordnen, selbst wenn es 3 Wochen wären und nicht nur 10 Tage.
Was ich noch gefunden habe: "Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Betrieb höchstens drei Fünftel des Jahresurlaubs verfügen. "
Aber auch da gibt es widersprüchliche Urteile von Arbeitsgerichten. Es kommt wohl doch auf den Einzelfall an.
"Der Arbeitgeber ist an den Wunsch des Mitarbeiters gebunden, er darf den Urlaub nur verweigern, wenn zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Solche Gründe können sein: die Notwendigkeit, einen Auftrag fristgerecht zu erfüllen, ..., Betriebsferien oder krankheitsbedingte personelle Ausfälle."
Zwar gilt: „Der Arbeitgeber muss nach überwiegender Meinung der Gerichte dringende betriebliche Erfordernisse für Betriebsurlaub vorweisen können.“
Wenn aber in einer Arztpraxis der einzige Arzt Urlaub macht, sind dies sicher dringende betrieblich Gründe Betriebsferien anzuordnen, selbst wenn es 3 Wochen wären und nicht nur 10 Tage.
Was ich noch gefunden habe: "Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Betrieb höchstens drei Fünftel des Jahresurlaubs verfügen. "
Aber auch da gibt es widersprüchliche Urteile von Arbeitsgerichten. Es kommt wohl doch auf den Einzelfall an.