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Frist für ein Arbeitszeugnis

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Ich hatte gekündigt. Mein AG hat mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zugesagt. Ich habe jedoch 8 Wochen nach meinem Ausscheiden bis jetzt noch kein Zeugnis bekommen. Wie lange muß ich noch warten bzw. was kann ich tun? Gibt es eine Frist?
Frage beantworten Frage Nummer 22533 Frage melden

Antworten (1)
Mynick
Der Arbeitnehmer hat gemäß § 2 (1) ArbGG die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Besteht Tarifbindung, sollte auf eine Ausschlussfrist im Tarifvertrag geachtet werden.

Z. B. Ausschlussfrist von 6 Monaten: Wenn nach dem Ausscheiden 6 Monate verstrichen sind, ist der Anspruch auf ein Zeugnis erloschen. Somit ist auch die Verwirklichung des Anspruchs erloschen.
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