Christi_fn
Hab ich bei fristgerechter Kündigung meines Arbeitsvertrags Anspruch auf den noch nicht genommenen Urlaub oder verfällt der dann?
Antworten (4)
Bei einer fristgerechten Kündigung, egal ob von Seiten des Arbeitgebers oder Seiten des Arbeitnehmers, verfällt der Urlaubsanspruch nicht. Sollte es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, diesen Urlaub zu nehmen, so ist der Urlaub auszuzahlen. Dies ist im übrigen die einzige Möglichkeit die es gibt, überhaupt den Urlaub ausgezahlt zu bekommen.
Du hast Anspruch darauf!
In deiner Kündigung schreibst du auf, dass du fristgerecht zum xx.xx.xxx kündigst und du noch yy Urlaubstage Rest hast. "Mein letzter Arbeitstag wird also der xx.xx.xxxx sein".
So habe ich das vor kurzem gemacht und es gab keinerlei Probleme.
Weiß ja nicht welche Firmengröße deine Frima hat. Meine hatte 1000+, da ist man sowieso nur eine Nummer und alles ist nur noch Bürokratie.
Falls du in nem kleinen Betrieb arbeitest, würde ich einfach das persönliche Gespräch mit dem Chef suchen.
In deiner Kündigung schreibst du auf, dass du fristgerecht zum xx.xx.xxx kündigst und du noch yy Urlaubstage Rest hast. "Mein letzter Arbeitstag wird also der xx.xx.xxxx sein".
So habe ich das vor kurzem gemacht und es gab keinerlei Probleme.
Weiß ja nicht welche Firmengröße deine Frima hat. Meine hatte 1000+, da ist man sowieso nur eine Nummer und alles ist nur noch Bürokratie.
Falls du in nem kleinen Betrieb arbeitest, würde ich einfach das persönliche Gespräch mit dem Chef suchen.
Der Anspruch auf den Erholungsurlaub verfällt nicht. Falls der Urlaub aus betriebsbedingten Gründen nicht genommen werden kann, so ist er auszuzahlen. Dieses Procedere gilt aber nur, wenn eine Kündigung vorliegt, also wie in diesem Fall. Selbst bei einer fristlosen Kündigung wegen Fehlverhaltens etc. würde man nicht den Anspruch auf Urlaub verlieren.
Hallo
je nach dem wieviel Jahresurlaub du hast, hast du natürlich bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf diesen Urlaub. Hier ein kleines Beispiel: 30 Tage Jahresurlaub - letzter Arbeitstag 31. Juli. Pro Monat stehen dir 2,5 Tage Urlaub zu, da du 7 Monate arbeitest hast du einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tage x 7 Monate = 17,5 Tage
Jenachdem wieviel Urlaub du schon genommen hast mußt du bis zum Beschäftigungsende die restlichen Tage Urlaub nehmen.
je nach dem wieviel Jahresurlaub du hast, hast du natürlich bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf diesen Urlaub. Hier ein kleines Beispiel: 30 Tage Jahresurlaub - letzter Arbeitstag 31. Juli. Pro Monat stehen dir 2,5 Tage Urlaub zu, da du 7 Monate arbeitest hast du einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tage x 7 Monate = 17,5 Tage
Jenachdem wieviel Urlaub du schon genommen hast mußt du bis zum Beschäftigungsende die restlichen Tage Urlaub nehmen.