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Gast

Habe am 23.04.2013 im gegenseitigem Einvernehmen zum 31.05.2013 um Aufhebung meines Arbeitsvertages gebeten(dem auch stattgegeben wurde)! Jetzt gilt die Aufhebung meines Arbeitsvertrages zum 15.05.2013! Was ist mit meinem Anspruch auf Resturlaub? Gruß Roland

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