Walnussvernichter
Was kann im Mietrecht als Sonderumlagen bezeichnet werden? Welchem Zweck dienen die?
Antworten (6)
Die Sonderumlage für Mieter gibt es schon. Nur heißt sie anders: Mieterhöhung. Und die haben meistens nur einen Zweck: Gewinnmaximierung.
Meine Mieter haben's gut. Natürlich darf bei jedem Geschäft der Gewinn nicht aus dem Auge verloren werden. Die Mieter hätten auch nichts davon, wenn ich Pleite gehe, oder?
Naja. Sie könnten bei der Zwangsversteigerung (spätestens bei der 3. oder 4.) ihre Wohnungen für ein Ei und ein Butterbrot kaufen...
Viele Investitionen, die der Wertsteigerung des Objektes dienen, können als Sonderumlage auf die Mieter verteilt werden. Wenn zum Beispiel eine neue Heizungsanlage installiert werden soll, so kommt das letztendlich allen Mietern zu Gute, da man hofft, auf Dauer weniger Heizkosten zu haben.
Eine Sonderumlage kann im Rahmen einer Modernisierung erhoben werden. Wenn zum Beispiel eine neue Heizungsanlage eingebaut wird, kann ein Teil der Ausgaben auf die Mieter umgelegt werden. Letztendlich haben die Mieter auch etwas von der neuen Anlage, da die Heizkosten im Laufe der Zeit geringer werden würden.
Die Sonderumlage ist im eigentlich Sinne eine Ergänzung des Wirtschaftsplans durch die Forderung zusätzlicher Beiträge, also quasi ein Nachtrag zum Jahreswirtschaftsplan. Diese Sonderumlage beschließen die Wohnungseigentümer im Laufe eines Wirtschaftsjahres, wenn der Wirtschaftsplan ansonsten nicht durchgeführt werden kann. Unvorhergesehene Instandhaltungsarbeiten sind zum Beispiel solche Sonderumlagen oder auch die Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten.