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Stephan_mare10818

Welche Regelungen sieht das Mietrecht für Mieter bezüglich des Zutritts des Vermieters zu der Wohnung vor? Unserer kommt oft unangemeldet rein. Darf er das?

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Antworten (7)
subiro
Ich sage mal so...
Was darf der Vermieter was die Polizei nicht darf???
(Zumindest nicht ohne Durchsuchungsbeschluss).
Selbstverständlich darf er nicht ohne eure Erlaubnis die Wohnung betreten.
Es ist zwar nach wie vor sein Eigentum aber ohne das Gefahr im Verzug ist oder Ähnliches darf er nicht ohne weiteres eure Wohnung Betreten.
Auch das ist Hausfriedensbruch,meines Erachtens.
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Frog
Lieber Stephan, gucke dir mal den Link an.
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Cornelia Kuhn
Hallo, nee, das darf er bestimmt nicht. Ein Vermieter muss sich üblicherweise zwei Wochen vor einem Besuch anmelden, nur in wirklich dringenden Fällen reichen 24 Stunden vorher. Für die Wochenenden und Ruhezeiten braucht der Mieter keinen Termin vereinbaren und wenn er berufstätig ist, muss der Vermieter darauf Rücksicht nhmen und am Feierabend einen Termin wahrnehmen.
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Flenz
Nein, nur nach vorheriger Anmeldung. Näheres kann man beim Mieterverein erfahren.
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SirGreg34
Nein, darf er de facto nicht! Das Besuchsrecht für Vermieter ist ganz klar geregelt: Er muss seinen Besuch mindestens 24 Stunden vorher ankündigen, wenn es dringnd ist, sonst sind zwei Wochen üblich. Er darf zudem nur an Wochentagen und zu vernünftigen Zeiten kommen, sprich: nicht in den Ruhezeiten. Ist der Mieter berufstätig, muss der Vermieter das ebenfalls berücksichtigen.
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lorenzenküster_30
Hallo! So viel ich weiß, müssen Mieter dem Vermieter Zutritt zur Wohnung gewähren, sofern es vorher durch eine Absprache geregelt ist. Im Klartext: Der Vermieter darf nicht einfach reinkommen, wenn es ihm passt. Es bedarf einer Terminvereinbarung, sonst darf der Mieter ihn auch einfach rauswerfen. Würde in diesem Fall über rechtliche Schritte nachdenken, wenn reden nicht hilft.
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