Antworten (5)
Entlassungsabfindung sind immer zu versteuern. Seit dem 1.1.2006 ist die begrenzte Steuerfreiheit für an Arbeitnehmer gezahlte Entlassungsabfindungen (§ 3 Nr. 9 EStG a. F.) weggefallen.
Leider ja. Für das Finanzamt zählt eine Abfindung nämlich in vielen Fällen als ganz normales Einkommen, und das musst du genauso wie dein Arbeitgeber versteuern. Allerdings gibt es auch Steuerfreibeträge, aber ob das auf dich zutrifft, ist natürlich eine andere Sache.
Seit ein paar Jahren muss man das tatsächlich und da führt auch kein Weg dran vorbei. Es gibt nicht mal mehr einen Freibetrag. Natürlich kann man immer noch versuchen, sich durch Verlustzuweisungen an der Steuer vorbei zu mogeln. Aber das wird ja - zurecht wie cih finde - immer schwieriger.
Ja, du musst eine Abfindung auch versteuern und zwar navh der Fünftelungsregelung. Früher gab es mal einen Freibetrag, der ist aber abgeschafft worden. Aber im Internet findest du eine Menge dazu bei google. es wird nur der fünfte teil versteuert und die summe dann mal fünf genommen.