Mietvertrag
Kann ich auf Grund einer Scheidung einfach auf einen Mietvertrag raus? Ich zahle die Miete nicht und habe dort nie gewohnt.
Antworten (8)
Warum unterschreibt man dann einen Mietvertrag?
Aufgrund einer Scheidung kommt man nicht aus dem Mietvertrag raus.
Hast Du den Vertrag allein unterschrieben, so kündige die Wohnung einfach. Sprich aber vorher mit dem/der Ex.
Habt Ihr beide den Vertrag unterschrieben, bist Du auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen, ob dieser Dich aus dem Vertrag entlassen will.
Bist Du im Vertrag, kann er Dich als zusätzliche Quelle nehmen, falls der Wohnungsnutzer nicht mehr zahlt.
Aufgrund einer Scheidung kommt man nicht aus dem Mietvertrag raus.
Hast Du den Vertrag allein unterschrieben, so kündige die Wohnung einfach. Sprich aber vorher mit dem/der Ex.
Habt Ihr beide den Vertrag unterschrieben, bist Du auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen, ob dieser Dich aus dem Vertrag entlassen will.
Bist Du im Vertrag, kann er Dich als zusätzliche Quelle nehmen, falls der Wohnungsnutzer nicht mehr zahlt.
@Wurstnudel
Eine Kündigung ist immer möglich weil eine einseitige Willenserklärung.
Und ich habe nix von Terminen gesagt sondern zeitlich gedrängt ehe ein neuer/weiterer Monat um ist.
Eine Kündigung ist immer möglich weil eine einseitige Willenserklärung.
Und ich habe nix von Terminen gesagt sondern zeitlich gedrängt ehe ein neuer/weiterer Monat um ist.
Falsch. Bei einem von beiden Partnern unterschriebenem Vertrag wäre das eine unwirksame Teilkündigung.
Entweder kündigen beide Partner oder der Vertragspartner entlässt den Scheidenden aus dem Vertrag.
Alles andere ist nicht möglich.
Entweder kündigen beide Partner oder der Vertragspartner entlässt den Scheidenden aus dem Vertrag.
Alles andere ist nicht möglich.
Ja ich kenne diese "Rechtsprechung".
Nichts tun ist natürlich auch eine gute Wahl dem Vermieter anzuzeigen, dass alles tutti ist.
Nichts tun ist natürlich auch eine gute Wahl dem Vermieter anzuzeigen, dass alles tutti ist.
Das hat weniger mit Rechtsprechung zu tun, weshalb man diese auch nicht in Gänsefüßchen setzen muss.
Es geht um die durch das BGB gesicherte Vertragssicherheit.
Es geht um die durch das BGB gesicherte Vertragssicherheit.