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Gast

Nebenkostenabrechnung

Hallo, im Mietvertrag bei Betriebskosten ist kein Punkt " Kabelanschluss " , aber bei Nebenkostenabrechnung muss ich Kabelanschluss nachzahlen. Muss ich zahlen oder nicht?
Frage beantworten Frage Nummer 3000294926 Frage melden

Antworten (9)
Stollenhutze
Was nicht vertraglich vereinbart ist, muss man nicht zahlen. Punkt. Ob ein Streit um die paar Euro zum besseren Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter beiträgt, ist eine andere Frage.
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Vandit
Man streitet nicht, wenn man darauf verweist, dass nur die Betriebskosten, die im Mietvertrag aufgelistet sind, zahlen muss und alles darüber Hinausgehende ablehnt.
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ingSND
In Paragraph 2 der Betriebskostenverordnung sind die umlagefähigen Nebenkosten aufgelistet. Dort steht unter Punkt 15 das Breitbandkabelnetz.
Laut BGH Urteil aus Februar 2016 müssen umlagefähige Nebenkosten nicht einzeln aufgeführt werden. Es genügt der Verweis, dass der Mieter die Betriebskosten zahlt.
Der Versuch, im aktuell konkreten Fall dennoch dagegen zu protestieren, ist nicht strafbar, aber ich würde es nicht auf eine Klage ankommen lassen.
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Skorti
Die Frage stellt man aber früh. Ist es doch seit diesem Jahr nicht mehr zulässig, den Kabelanschluss über die Nebenkosten abzurechnen, egal ob dies im Vertrag steht oder nicht.
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rayer
Da hier zu einer Unzeit (Ende November) die Nebenkostenabrechnung angezweifelt wird, gehe ich mal davon aus, es geht um eine Schlussabrechnung nach Auszug. Bis 30.06. konnte der Kabelanschluss durchaus mit den Nebenkosten abgerechnet werden.
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Vandit
Ein Verweis, der Mieter müsse die Betriebskosten zahlen, ist nicht ausreichend. Es muss im Mietvertrag der Hinweis auf §2 Betriebskostenverordnung vereinbart sein. Fehlt dieser Hinweis, müssen viele Betriebskosten nicht vom Mieter gezahlt werden. Also einfach in den eigenen Mietvertrag schauen.
Die Frage wird zur richtigen Zeit gestellt, denn jetzt ist die Abrechnung 2023 fällig. Im Jahr 2025 folgt dann die Abrechnung für 2024 und auch dort können noch Kabelgebühren anfallen.
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ingSND
@vandit: das BGH-Urteil wird ohne den zwingend im Mietvertrag vorhandenen ausdrücklichen Verweis auf die BKV zitiert. Vielleicht ist das Zitat unvollständig, wo hast Du Deine Info her?
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Vandit
Es gibt ganz alte Mietverträge, in denen z.B. nur Heizung- und Warmwasserkosten als Betriebskosten aufgeführt werden. Für diese gilt das BGH-Urteil nicht. Daher muss der Fragensteller in seinen Vertrag schauen, was dort steht.
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micle
Interessant wäre zunächst einmal zu wissen, ob ein Kabelanschluss vorhanden ist und ob du diesen nutzt.
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