Verjährung einer Ordnungswidrigkeit
am 24.2.2015 habe ich versehentlich ohne Parkschein geparkt.
am 24.6.2015 habe ich einen Kostenbescheid erhalten
Inhalt: .....Das in dieser Sache anhängige Busgeldvefahren ist eingestellt worden. ...
Ihnen werden als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt. §25s StVG, da die Feststellung des Führersdes Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte.
Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf gemäß §107 ... auf 23,50 €.
Von einem Busgeldverfahren habe ich nicht mitbekommen.
Ich bin der Halter und ich habe geparkt.
Muss ich die 23,50 € zahlen? Bis zu dem Kostenbescheid sind 4 Monate vergangen.
Marianne K.
am 24.6.2015 habe ich einen Kostenbescheid erhalten
Inhalt: .....Das in dieser Sache anhängige Busgeldvefahren ist eingestellt worden. ...
Ihnen werden als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt. §25s StVG, da die Feststellung des Führersdes Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte.
Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf gemäß §107 ... auf 23,50 €.
Von einem Busgeldverfahren habe ich nicht mitbekommen.
Ich bin der Halter und ich habe geparkt.
Muss ich die 23,50 € zahlen? Bis zu dem Kostenbescheid sind 4 Monate vergangen.
Marianne K.
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