Wohnfläche im Mietvertrag zu hoch angegeben
Hallo,
in unserem Mietvertrag ist die Wohnfläche zu hoch angegeben, da dort nur die Grundfläche steht. Tatsächlich ist die Wohnfläche aber durch Schrägen mehr als 10 % kleiner. Den Vermieter haben wir bereits darauf hingewiesen, aber er sieht das Problem bei uns:
Lassen sie einen Experten nachmessen.
Liegt die Beweisführung tatsächlich bei uns?
in unserem Mietvertrag ist die Wohnfläche zu hoch angegeben, da dort nur die Grundfläche steht. Tatsächlich ist die Wohnfläche aber durch Schrägen mehr als 10 % kleiner. Den Vermieter haben wir bereits darauf hingewiesen, aber er sieht das Problem bei uns:
Lassen sie einen Experten nachmessen.
Liegt die Beweisführung tatsächlich bei uns?
Antworten (3)
Ganz einfach: ihr habt nach der Unterzeichnung des Mietvertrages behauptet, die Fläche sei kleiner als angegeben. Diese Behauptung müsst ihr jetzt beweisen. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages hätte der Vermieter die behauptete Größe beweisen müssen, aber ihr habt den Vertrag unterschrieben und damit seine Behauptung akzeptiert. Jetzt seid ihr in der Beweispflicht.
Abgesehen davon: Warum soll der Vermieter nachweisen müssen, dass er im Unrecht ist???
Abgesehen davon: Warum soll der Vermieter nachweisen müssen, dass er im Unrecht ist???
Die Rechtsprechung ist so, dass wenn die Wohnung besichtigt wurde, sich auch solche Fehlberechnungen nicht im Nachhinien auf den Vertrag auswirken müssen. Selbst wenn ihr das nachweisen könnt, gilt eventl.: gesehen, gemietet, gültig! Unbedingt Mieterverein aufsuchen!
Stimmt im Prinzip, aber dieses "gesehen, gemietet, gültig" gilt nur bei Abweichungen unter zehn Prozent.