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Gast

Mietvertrag unterschrieben zum 01.08.24

Noch vor Einzug hat sich heraus gestellt auf Nachfrage bei der Telekom,dass kein Anschluss vorhanden ist.Also kein Telefon und Internet.
Obwohl wir aktiv und mehrmals beim Vermieter nachgefragt haben.ja Dose ist da muss ur Kabel gelegt werden.
Nix da ..neuer Anschluss, dauert 9 Monate und 800€. können wir raus aus dem Vertrag?
Frage beantworten Frage Nummer 3000292532 Frage melden

Antworten (15)
dschinn
Nur weil ja noch niemand gefragt hat:
Was sagste steht dazu im Mietvertrag? Was steht dazu im Mietvertrag?
Und falls ich noch nicht gefragt habe: was steht dazu im Mietvertrag?
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Vandit
Wenn der Vermieter nicht aktiv wird, dann wende Dich an einen Rechtsanwalt. Telefon- und Internetschluss ist heutzutage Standard und der Vermieter muss entsprechend handeln.
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rayer
Wende Dich an Deine Lieblingssuchmaschinen, schon bald wirst Du wissen, was wann und unter welchen Bedingungen Standard ist oder nicht, bevor Du unhaltbare Ratschläge gibst.
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ingSND
Wenn das für dich wichtig ist, warum hast Du es nicht vor der Unterschrift geklärt.
Abgesehen davon gibst es z.B. O2-Homespot (die anderen haben wahrscheinlich ähnliche Angebote) bei denen man Internet und Telefon über Mobilfunk bekommt.
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rayer
Bist Du da sicher ing?
Ich habe gerade irgendwo gelesen Telefon- und Internetschluss ist heutzutage Standard und der Vermieter muss entsprechend handeln.
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rayer
Bist Du da sicher ing?
Ich habe gerade irgendwo gelesen Telefon- und Internetschluss ist heutzutage Standard und der Vermieter muss entsprechend handeln. 🤣🤣
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ingSND
Ja, der Vermieter muss einen Übergabepunkt zur Verfügung stellen.
D.h. die 800€ (wenn es denn so viel ist) müsste der Vermieter tragen. Bis dahin kann man eventuell die Miete um ein paar Euronen kürzen. Aber man kommt nicht "raus aus dem Vertrag"
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rayer
Das war ja auch rhetorisch.
"Kann nachgewiesen werden, dass der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags darüber informiert war, dass kein Telefonanschluss vorhanden ist, kann er nicht auf die Installation eines solchen Anschlusses bestehen".
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rayer
Siehe oben meine 1. Antwort, den Unsinn hatte ich aus dem 2. Beitrag kopiert. Nicht alles ist schwarz oder weiß und wie so oft im Mietrecht gibt es ein, wenn aber..................
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micle
Der Mieter hat lediglich festgestellt, dass die Wohnung beziehungsweise das Gebäude nicht an das Netz der Telekom Deutschland GmbH angeschlossen sind. Kein Anschluss am Netz der Telekom bedeutet nicht, dass Telefonie und Internet kabelgebunden nicht möglich sind. Diverse Kabelnetzbetreiber, meist Vodafone, oft auch die Stadtwerke, bieten die gleichen kabelgebundenen Anschlussmöglichkeiten wie der Telefonanschluss der Telekom, elektrisch als Koaxialleitungsanschluss oder als Glasfasernetz. Abgesehen davon, Dose ist da, nur Kabel muss gelegt werden.
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ingSND
Nach nochmaligem Lesen und der Bemerkung von Miele, dass andere Anbieter in Frage kommen, glaube ich, dass wir falsch gelesen haben. Er will nicht raus aus dem Mietvertrag, er will raus aus dem Telekom-Vertrag.
Da bin ich mir nicht sicher, wer für die Verkabelung bis zur Dose verantwortlich ist. Grundsätzlich steht die Leistung der Telekom zur Verfügung, er kann also nicht ganz einfach kündigen mit dem Verweis, die vertragliche Leistung könne nicht erbracht werden. Ich meine, für den Anschluss von der Straße zum Haus ist der Hauseigentümer zuständig. Dann könnte Telekom auf Vertragserfüllung bestehen.
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rayer
Na, ich weiß nicht. In der Überschrift den Mietbeginn mit 1. August benennen und eigentlich von der Telekom reden?
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Skorti
Ich gehe auch vom Mietvertrag aus. Gast will nicht in einer Wohnung ohne Festnetzanschluss leben und nicht 800,00 Euro ausgeben. Wenn man sich bei der Telekom darüber informiert, was das Anschließen kosten würde, hat man ja noch keinen Vertrag abgeschlossen.

Wobei man zu dem Thema unterschiedlich Ansichten im Netz findet, aber einige besagen, dass der Vermieter nur einen Hausanschluss zur Verfügung stellen muss. Wenn er jedoch den Anschluss bis zur Wohnung bereitstellt, er auch für das Funktionieren haftet. Finde ich ja fast mittelalterlich, aber Smombies finden vielleicht auch den Festnetzanschluss antik.
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ingSND
Ich hatte mich im Datum verlesen, er muss ja noch umziehen - dann nehme ich die Vermutung zurück.
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mantrid
Kein Telefonanschluss ist zwar ein Mangel, aber sicher kein so erheblicher, dass ein Rücktritt vom Miet-Vertrag gerechtfertig wäre. Es gibt mobile Lösungen und zur Telekom gibt es Alternativen, die vielleicht schneller liefern können. Mit Glück hast du dann sogar Glasfaser.
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